Die Pflegebedürftigkeit einer Person ist durch die Begutachtungsrichtlinien (BRi) festgesetzt, welche die Grundlage für die Ermittlung des Pflegebedarfs bilden. Eines der wichtigsten Kriterien hierbei ist der Zeitaufwand, der für die Pflege einer pflegebedürftigen Person von einem Laien aufgebracht werden muss. Für diese Tätigkeiten wurden Zeitkorridore festgelegt, die für den gleichen Maßstab bei allen Pflegebedürftigen sorgen soll. Beispiele für diese Zeitfenster sind zum Beispiel fünf Minuten für das Zähneputzen oder 12 bis 15 Minuten für das Waschen eines Unterkörpers. Leider sind die festgelegten Zeitkorridore sehr begrenzt und viele nicht zwingend notwendige Pflegeverrichtungen, wie zum Beispiel das gemeinsame Spazierengehen, können nicht anerkannt werden. Die erhebliche Pflegebedürftigkeit ist die Stufe eins der drei Pflegestufen. Nach den festgesetzten Richtlinien sind erheblich Pflegedürftige solche Personen, die mindestens einmal am Tag Hilfe bei mindestens zwei der drei Bereiche Ernährung, Körperpflege oder Mobilität benötigen und die zudem mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen. Dabei muss der Hilfebedarf eines nicht zum Pfleger ausgebildeten Laien bei mindestens 90 Minuten täglich liegen, wobei der pflegerische Aufwand bei der Grundpflege über 45 Minuten dieser Zeit beanspruchen muss und der hauswirtschaftliche Teil im Hintergrund zu stehen hat. Pflegende Angehörige, die eine Pflegestufe beantragen möchten, sollten von daher dringend täglich ein Pflegetagebuch führen. Darin sollte festgehalten werden, welche Tätigkeiten zur Pflege ausgeführt wurden und in welchem Zeitfenster das geschah. Allerdings ist hier zu beachten, dass der tatsächliche Zeitaufwand immer eingeschränkt wird durch das vorgegebene Zeitfenster der Pflegekassen. Auch wenn das Waschen des Unterkörpers eine halbe Stunde gedauert hat, anerkannt wird nur die Zeit, die hierfür seitens der Kassen veranschlagt wurde. Da aber jede Pflegetätigkeit einem Zeitfenster zugeordnet ist, sollte auch wirklich jede kleine Hilfestellung aufgelistet werden, um die Pflegestufe für erheblich Pflegebedürftige erreichen zu können.
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