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Entgeltgrenzen

Es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen, mit denen die Einkommensbereiche von Personen mit eigenem Einkommen beschrieben werden. Je nachdem, in welcher Einkommensstufe sich eine Person befindet, gelten andere Regelung für die Besteuerung sowie für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Somit müssen Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, auch nur geringe Beiträge zur Sozialversicherung leisten, während Personen, die ein höheres Einkommen beziehen, auch höhere Beiträge für die Versicherungen leisten müssen. Durch die Entgeltgrenzen wird auch geregelt, wer sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen muss und in welchem Fall eine private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden kann. Ab bestimmten Entgeltgrenzen entfällt auch die Versicherungspflicht und für darüber hinaus gehende Beträge werden keine Beiträge mehr berechnet.

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