Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer weiterhin Entgelt von seinem Arbeitgeber erhält, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig werden sollte. Dies kann etwa durch Unfall oder Krankheit geschehen. Für eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer sein Entgelt weiter auszuzahlen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz greift aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer schon mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt gewesen ist. Nach Ablauf der sechs Wochen, kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, sofern er noch nicht arbeitsfähig sein sollte. Dieses fällt jedoch geringer aus. Spezielle Regelungen gelten, wenn der Arbeitgeber schuld an der Arbeitsunfähigkeit war. Durch eine private Krankenversicherung kann sich der Arbeitnehmer überdies hinaus auch noch ein Krankentagegeld sichern.
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