Das Gehalt, das ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erhält, wird auch als Entgelt bezeichnet. Dabei wird für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge das Bruttoentgelt herangezogen. Der Arbeitgeber leistet zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers einen Beitrag in der gleichen Höhe des Arbeitnehmers und behält den Arbeitnehmeranteil des Entgelts ein, um diesen gemeinsam mit seinem Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungsträger zu überweisen. Der Arbeitnehmer erhält somit nur das Nettoentgelt. Die Höhe des Bruttoentgeltes ist entscheidend für die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung. Je höher das Entgelt, desto höher auch die Beiträge. Arbeitnehmer, die in ihrem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben den Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht und dürfen sich privat versichern. In diesem Fall wird ebenfalls ein Arbeitgeberanteil zu den Krankheitskosten fällig, den der Arbeitgeber jedoch beim Vorliegen eine PKV an den Arbeitnehmer auszahlt. Der privat versicherte Arbeitnehmer übernimmt die Zahlung der Beiträge in diesem Fall selbst.
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