Wenn ein Kind entbunden wird, ist eine Entbindungspauschale für die Behandlung zu zahlen und für die Zeit, in der sich die Mutter und das Kind im Krankenhaus befinden. Die Entbindungspauschale wird von der privaten Krankenversicherung getragen. Für die Berechnung der Entbindungspauschale wird die Höhe des Tagegeldes herangezogen, das im Versicherungsvertrag festgehalten wurde. Dabei kann die Höhe der Entbindungspauschale in verschiedenen Versicherungen unterschiedlich ausfallen. Wenn das Kind nicht im Krankenhaus zur Welt kommt, sondern zu Hause entbunden wird, kommt der stationäre Tarif zur Anwendung. Dieser berechnet sich wiederum je nach dem Krankenhaustarif, den man gewählt hat. Wer Anspruch auf ein Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt hat, erhält in diesem Fall den entsprechend höheren, stationären Satz.
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