Mit der Elternzeit wurde eine Möglichkeit geschaffen, damit Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben können. Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre. Die Eltern können die Elternzeit auch nacheinander in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit werden sie von der Arbeit freigestellt, erhalten jedoch auch kein Gehalt, sondern das Elterngeld. Es gibt auch die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeitbeschäftigung zu arbeiten. Dies ist bis zu einer Arbeitszeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Während der Elternzeit ist der betreuende Elternteil weiterhin pflichtversichert, sofern er Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Für Arbeitnehmer, die Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind, gelten ähnliche Regelungen. Selbstständige und Freiberufler haben in diesem Sinn keinen Arbeitgeber und können die Elternzeit nicht in Anspruch nehmen bzw. müssen in diesem Fall bewusst auf das Einkommen aus der Selbstständigkeit verzichten.
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