Bei Krankheitsfällen ist es oft notwendig, eine Behandlung bzw. Operation oder einen sonstigen medizinischen Eingriff vornehmen zu lassen. Damit die entsprechenden Schritte unternommen werden können, bedarf es allerdings auch der Einwilligung des Patienten. Dazu muss der Patient vor dem Eingriff bzw. auch vor seiner Einwilligung genau über die möglichen Risiken und Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden, sonst ist die Einwilligung nicht wirksam. Die Aufklärung erfolgt durch den Arzt, der den Patienten behandelt. Der Patient kann eine vorgeschlagene Behandlungsmethode somit auch verweigern. Die Einholung der Einwilligung vor der Durchführung eines medizinischen Eingriffs darf nicht umgangen werden. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass es sich um einen Notfall handelt und rasche Entscheidungen fallen müssen, damit das Leben des Patienten gerettet werden kann. Hier gelten besondere Regelungen und es kann auf die Einwilligung verzichtet werden. Der Arzt trägt in diesem Fall die Verantwortung für die Entscheidung. Bei noch nicht volljährigen Personen treffen die Sorgeberechtigten die Entscheidungen. Bei Personen, die aufgrund ihres allgemeinen Zustands dauerhaft nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, werden Entscheidungen dieser Art von den gesetzlichen Betreuern getroffen. In der Regel handelt es sich hierbei um Familienangehörige.
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