Wenn eine versicherte Person pflegebedürftig wird, muss eine Einstufung innerhalb der Pflegeversicherung für die Pflegestufe vorgenommen werden. Denn die jeweilige Person, die der Pflege bedarf, erhält von der Versicherung einen entsprechenden monatlichen Betrag, der zur Unterstützung des Pflegeaufwandes dienen soll. Die Einstufung in der Pflegeversicherung wird von einer speziellen, medizinischen Einrichtung der Krankenkassen, dem MDK, vorgenommen. Dieser nimmt eine genaue Überprüfung der jeweiligen Versicherten vor und überprüft, welcher Pflegebedarf besteht. Der MDK erstellt ein Gutachten hierzu, das die Grundlage für eine Einteilung in eine Pflegestufe darstellt. Die Pflegestufe richtet sich jeweils nach dem Ausmaß des Pflegeaufwandes, der erledigt werden muss. Je nach Pflegestufe erhält der Versicherte einen bestimmten Betrag an Pflegegeld.
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