Für die private Krankenversicherung müssen monatliche Beiträge bezahlt werden. Werden diese vom Versicherungsnehmer nicht bezahlt, besteht auch kein Versicherungsschutz für diesen. Wichtig ist dabei vor allem der Erstbeitrag, also die erst Rate nach Abschluss des Versicherungsvertrages, die der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft bezahlt. Dieser Erstbeitrag wird auch als Einlösungsprämie bezeichnet. Erst mit der Einlösungsprämie ist der Versicherungsschutz gegeben. Dazu muss die erste Prämie fristgerecht eingezahlt werden. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Versicherung schon vor Bezahlung der Einlösungsprämie einen Versicherungsschutz gewährleistet. In diesem Fall springt die Versicherung bereits ein, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erstleistung ein Versicherungsfall eintreten sollte. Der Erstbeitrag muss aber dennoch fristgerecht bezahlt werden.
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