Die Einkommensgrenze gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige Werte an. Dabei ist zwischen der Versicherungspflichtgrenze bei der privaten Krankenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden. Beide Grenzen werden jährlich angepasst und verändern sich. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung anfallen. Im Jahr 2009 liegt dieser Wert bei 44.100 Euro jährlich. Über diesem Einkommenswert sind keine weiteren Beiträge zur GKV notwendig. Die Versicherungspflichtgrenze hingegen gibt die Einkommensgrenze an, bis zu der man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein muss. Wer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze im Einkommen erreicht, kann in die PKV wechseln. 2009 liegt dieser Wert bei 48.600 Euro jährlich. Ein Wechsel zur PKV lohnt sich grundsätzlich für Arbeitnehmer, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, da die Beiträge für die private Krankenversicherung deutlich niedriger liegen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge der PKV richten sich nach dem Alter und dem Geschlecht, aber auch nach dem individuellen Gesundheitszustand des Antragsstellers und können somit unter Umständen nur ein Viertel des Beitrags betragen, der für die GKV aufgewendet werden müsste.
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