Einige Krankenkassen besitzen nicht nur fremde Einrichtungen, in denen die Versicherten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, sondern verfügen auch über Eigeneinrichtungen der Krankenkassen. Diese Eigeneinrichtungen der Krankenkassen dienen vorwiegend dem Zweck, den Gesundheitszustand der Versicherten zu untersuchen und vorbeugend zu verbessern. Außerdem werden viele dieser Eigeneinrichtungen auch zur Rehabilitation genutzt. Spezielle Eigeneinrichtungen der Krankenkassen sind beispielsweise Kurbetriebe, insbesondere für Mütter, wo diese nach der Schwangerschaft betreut werden können, sofern es Komplikationen gegeben hat. Auch Kurheime für stark belastete Mütter werden als Eigeneinrichtungen der Krankenkassen betrieben, in diesen Kurheimen ist es Müttern gemeinsam mit Kindern möglich, eine Mutter-Kind-Kur zu machen. Durch die Eigeneinrichtungen der Krankenkassen sollen die Kosten für die Krankenkassen gering gehalten werden. Dies gelingt einerseits durch den Eigenbetrieb, andererseits aber auch langfristig durch die Unterstützung der Gesundheit der Versicherten, so dass die Zahl an Versicherungsfällen niedrig gehalten werden kann. In manchen Fällen kooperieren die Krankenkassen auch zu günstigen Bedingungen mit anderen Einrichtungen, wenn sie über keine eigenen Einrichtungen zur Prävention von Krankheiten oder zur Stärkung der Gesundheit der Versicherten in einem bestimmten Bereich verfügen.
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