In der gesetzlichen Krankenversicherung werden für zahlreiche Leistungen im Gesundheitswesen sämtliche Kosten nicht zu 100 Prozent zurück erstattet. Für viele Leistungen muss der Versicherte selbst aufkommen bzw. einen festgelegten Pauschalbetrag oder prozentualen Anteil selbst leisten. Dieser Beitrag wird Eigenanteil genannt. Der Eigenanteil bezieht sich in der Regel auf Medikamente und Arzneimittel sowie diverse medizinische Hilfsmittel. Lediglich Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können von diesen Zuzahlungen befreit werden. In der privaten Krankenkasse wird, je nach dem abgeschlossenen Tarif, die Leistung gewährt. Diese kann einen Eigenanteil beinhalten, beispielsweise beim Zahnersatz, in den höheren Tarifen kann die Leistung der Krankenversicherung aber auch 100 Prozent betragen. Der Eigenanteil ist in Bezug auf die private Krankenversicherung jedoch auch in anderer Hinsicht relevant. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird immer ein Eigenanteil pro Jahr vereinbart. Dieser kann frei gewählt werden. Bei geringem Eigenanteil fällt der monatliche Beitrag etwas höher aus, bei hohem Eigenanteil wesentlich niedriger. Die Krankheitskosten, die im Laufe eines Jahres für den Versicherungsnehmer anfallen, wie Arztbesuche, Besuche beim Heilpraktiker, Kosten für Medikamente und Hilfsmittel, werden von der privaten Krankenversicherung abzüglich des vertraglich vereinbarten Eigenanteils pro Jahr übernommen.
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