Ehrenamtliche Helfer sind in vielen Positionen tätig und sorgen dafür, dass unterschiedliche Abläufe in diversen Organisationen überhaupt ermöglicht und durchgeführt werden können. Selbstverständlich soll dafür gesorgt werden, dass den ehrenamtlichen Mitarbeitern in verschiedenen Organisationen keine Nachteile durch das Ehrenamt bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung entstehen. Somit besteht in bestimmten Fällen auch ein Anspruch auf Ausgleich für die Rentenzahlungen und für die Krankenversicherung. Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freizeit ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf Ausgleich. Sollte die Person im Ehrenamt jedoch während der Arbeitszeit freigestellt werden und einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, so besteht ein Anspruch und ein Antrag auf Ausgleich kann gestellt werden, da ein Verdienstausfall vorliegt. Wenn es während der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Unfall kommen sollte, ist die Person im Ehrenamt durch die eigene Krankenversicherung, aber auch durch die jeweilige Organisation, in der sie ehrenamtlich arbeitet, geschützt.
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