Die E-GO der Krankenversicherung ist eine vertraglich geregelte Gebührenordnung, die die Abrechnung von Leistungen gegenüber den Ersatzkassen regelt. E-GO ist demnach die Kurzform der Ersatzkassen-Gebührenordnung. Zu den Ersatzkassen gehören wiederum jene Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen, nach dem Sozialgesetzbuch, Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten. In den Gebührensätzen abgeleitet wird die E-GO der Krankenversicherung vom EBM, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab sowie dem Inhalt der Leistungsbeschreibung. Ebenfalls erfolgt eine Orientierung an den Gebührenordnungsnummern sowie dem Bewertungsmaßstab für Ärzte, der bei den Primärkassen Anwendung findet. Änderungen auf diesen Gebieten führen damit zwangsläufig zu Anpassungen der E-GO der Krankenversicherung.
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