Eine Doppelversicherung liegt dann vor, wenn eine Person bei mehreren Versicherungen für die gleichen Leistungen versichert ist. In diesem Fall spricht man von einer Doppelversicherung, da die Leistungen doppelt versichert sind. Dabei kann die versicherte Person aber keinen Vorteil nützen. Denn die jeweilige Leistung, für die die Person versichert wurde, kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistung wird somit nur von einer Versicherung getragen, nicht aber von beiden Versicherungen doppelt zurückerstattet. Die Kosten für die Versicherung müssen allerdings dennoch getragen werden. Wenn eine Doppelversicherung vorliegt, sollte daher eine der beiden Versicherungen gekündigt werden, damit es zu keinen überhöhten Versicherungskosten und eventuellen Problemen kommt.
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