Der Diagnoseschlüssel wird verwendet, um die Abrechnung der Ärzte für ihre Leistungen zu erleichtern. Dabei wird zugleich der Datenschutz gewahrt, indem die Privatsphäre der Patienten in Bezug auf Krankmeldungen geschützt wird. Auf der Abrechnung der Ärzte wird der Name der Erkrankung nicht angegeben. Stattdessen wird ein Diagnoseschlüssel verwendet, um die Abrechnung durchführen zu können. Das bedeutet, dass statt Bezeichnungen für Krankheiten nur Nummern auf der Abrechnung angeführt werden. Somit kann auch die Abrechnung mit den Krankenkassen erleichtert werden, da die Daten problemlos in elektronische Datenverarbeitungssysteme eingegeben werden können. Jede Ziffer der fünfstelligen Nummern steht für einen Bereich, in den die Krankheit fällt bzw. durch die sie näher spezifiziert werden kann. Der Diagnoseschlüssel wird auch bei der Krankmeldung für den Arbeitgeber verwendet. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber den Grund ihrer Erkrankung mitzuteilen. Durch den Diagnoseschlüssel auf der Krankmeldung bleibt es dem Patienten überlassen, ob er den Arbeitgeber über die Krankheit informieren will.
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