Unter einem Delegationsverfahren versteht man im medizinischen Bereich die Möglichkeit eines Arztes, eine Tätigkeit an untergeordnetes Personal, also an Arzthelfer oder Arzthelferinnen und Krankenschwestern oder Krankenpfleger, abzutreten. Diese Abtretung erfolgt in Form einer Anordnung an das Personal, also einer Weisung an medizinische Hilfskräfte eines Arztes, welche die Versorgung der Patienten betrifft. In einer niedergelassenen Arztpraxis sind solche Weisungen beispielsweise die Blutentnahme oder das Anlegen eines Verbandes, beim Zahnarzt hingegen übernimmt die Arzthelferin zum Beispiel das Reinigen und Polieren der Zähne. Erfolgen Delegationen eines Arztes an untergeordnetes medizinisches Personal im Krankenhaus, so beinhalten diese Weisungen meist die Abgabe von Medikamenten, das Überprüfen der Vitalzeichen, also Puls-, Temperatur- und Blutdruckkontrolle, das Waschen der Patienten sowie das Anlegen von Infusionen und Austeilen von Medikamenten. Auch das Einschalten eines nichtärztlichen Psychotherapeuten auf Anweisung eines ärztlichen Psychotherapeuten fällt unter den Bereich des Delegationsverfahrens. Die beauftragten Therapeuten arbeiten auf Rechnung, doch eine festgelegte Anzahl an Therapiestunden im Jahr wird je nach Versicherung oder Tarif erstattet. Dieses Verfahren wird in den Richtlinien der Psychotherapie ausführlich geklärt.
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