Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Teil der Krankenkassenbeiträge zu zahlen, den Arbeitgeberanteil. Zur Bestätigung der eingezahlten Beträge muss er einen Beitragsnachweis erbringen. Da es sich hier um ständig wiederkehrende Zahlungen handelt, nennt man die Nachweise auch Dauerbeitragsnachweise. Darauf ist ersichtlich, in welcher Höhe Beiträge vom Arbeitgeber eingezahlt wurden und wie diese aufgeteilt wurden. Auch die Beiträge zu den Unterstützungs- und Ausgleichskassen erscheinen hier. Die Dauerbeitragsnachweise führen alle Beiträge für Mitarbeiter an, die in der Pflichtversicherung versichert sind. Für jeden Arbeitnehmer muss einmal im Monat ein solcher Nachweis erstellt und an die Krankenkassen weiter geleitet werden, es sei denn, es sind verschiedene Mitarbeiter bei der gleichen Krankenkasse versichert. Dann ist lediglich ein Nachweis mit den zusammengefassten Beiträgen notwendig. Kommen Arbeitgeber diesen Zahlungen nicht nach, drohen hohe Strafen, unter anderem kann es zur Stilllegung des Betriebs kommen. Die Dauerbeitragsnachweise sind deswegen zwingend aufzubewahren.
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