Wenn ein Vertrag für eine Krankenversicherung zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird, muss der Versicherungsnehmer zahlreiche persönliche Daten preisgegeben. Natürlich muss hier der Datenschutz gewahrt werden. Die Versicherung darf die Daten nicht willkürlich verwenden oder gar an Dritte weitergeben. Damit die Rechte des Versicherungsnehmers gewahrt bleiben, aber die Versicherung auch ein eingeschränktes Nutzungsrecht über die Daten erhält, um die notwendigen Vorgänge zu erledigen, wird im Vertrag eine Datenschutzklausel eingefügt. In der Datenschutzklausel wird vereinbart, in welchem Ausmaß die Nutzung der Daten erfolgen kann und ob die Daten auch an Dritte weiter gegeben werden dürfen oder nicht bzw. in welchen Fällen dies auch geschehen kann.
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