Beim Abschluss einer Krankenversicherung geben Versicherungsnehmer umfangreiche Daten von sich bekannt. Denn diese Daten werden benötigt, um ein Angebot erstellen zu können. Dazu gehören nicht nur Daten wie Wohnort, Alter und Familienstand, sondern auch verschiedene Daten zur Krankengeschichte. Denn schließlich wirken sich bereits bestehende Beschwerden auch auf die Höhe der Prämie aus. Diese persönlichen Daten fallen unter Datenschutz. Das heißt, Daten, die der Versicherungsgesellschaft hier übermittelt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Lediglich, wenn die Person, die die Daten betreffen, vorher darüber informiert wird, dürfen verschiedene Daten an Dritte weiter gegeben werden. Die Erklärung zur Einwilligung der Datenweitergabe erfolgt, laut Datenschutz, in der Regel schriftlich im Vertrag. Der Datenschutz besagt weiterhin, dass Daten grundsätzlich nur im Zusammenhang mit den Gründen der Datenspeicherung weiter gegeben werden dürfen und nur an Personen oder Behörden, die diese Daten im Zusammenhang mit Versicherungsfällen benötigen.
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