Der Chefarztist der leitende und verantwortliche Arzt einer medizinischen Einrichtung wie einer Klinik oder Fachklinik. In Krankenhäusern ist ein Chefarzt zumeist für eine bestimmte Abteilung zuständig. Es handelt sich natürlich um einen Facharzt des ihm unterstellten Bereiches. Der Chefarzt trägt die Verantwortung für das Handeln seiner ihm unterstellten Ärzte und Mitarbeiter und natürlich auch für das Wohl der Patienten. Er überwacht die Tätigkeiten der Ärzte und leitet die Assistenzärzte bei der Arbeit an. Er ist auch für die Organisation und den Ablauf seiner Station verantwortlich. Er kümmert sich auch um Patientenbesuche und führt die so genannte Chefarztvisite durch, bei der er auch Ärzte bei der Diagnostik und Therapie beraten kann. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es oft die Möglichkeit, sich einen Anspruch auf den Chefarzt Service zu sichern, also vom Chefarzt behandelt bzw. untersucht zu werden. Die Chefarzt-Behandlung wird jedoch gesondert abgerechnet. Wer sich diesen Anspruch gesichert hat und auf die Leistung verzichtet, hat einen Anspruch auf Barausgleich der Differenz durch die private Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt.
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