Angehörige der Bundeswehr, die dort ihren Dienst versehen, sind über die Bundeswehr versichert, solange sie dieser im Dienstverhältnis angehören. Sie können somit eine kostenfreie Behandlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Dies nennt sich Heilfürsorge. Wenn Angehörige der Personen, die den Wehrdienst leisten, Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, haben sie auch einen Anspruch auf Beihilfezahlung. Dazu ist eine entsprechende Beantragung notwendig. Eine Anwartschaftsversicherung dient der Absicherung der Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung, die bereits vor dem Eintritt in die Bundeswehr abgeschlossen wurde. Der Versicherte hat durch die Anwartschaft die Möglichkeit, nach dem Wehrdienst in der Bundeswehr zu gleichen Bedingungen privat krankenversichert zu werden wie vor dem Wehrdienst. Wenn eine Versicherung für Krankenhaustagesgeld abgeschlossen wurde, gelten besondere Bedingungen. Denn die Bundeswehrangehörigen gehen im Krankheitsfall zum Truppenarzt, was jedoch nicht als Krankenhausaufenthalt zählt. Bei unter 25-jährigen Wehrdienstleistenden gibt es auch die Möglichkeit, eine Ersatzzahlung für die private Krankenversicherung zu beantragen.
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