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Bonusheft

Das Bonusheft wurde 1989 ursprünglich für Zahnarztbesuche eingeführt. Versicherte konnten damit der Krankenkasse gegenüber ihre halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen. Die Krankenkasse belohnte ein sauber geführtes Bonusheft mit entsprechend höheren Zuzahlungen bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die einer Zuzahlung bedurften. Inzwischen gibt es das Bonusheft in allen medizinischen Bereichen, um dem Versicherten Rückerstattungen zuzugestehen, wenn er bestimmte Vorsorgeuntersuchungen absolviert hat und diese in seinem Heft verzeichnet wurden. Hat man eine bestimme Punktzahl erreicht, so kann man Sachprämien oder eine prozentuale Rückerstattung von Beiträgen einfordern. Manchmal ist es auch möglich, sich Punkte von Vorsorgemaßnahmen auf andere private Maßnahmen anrechnen zu lassen, wie zum Beispiel auf das Durchführen einer Schutzimpfung für das Ausland. Da aber beispielsweise ein Hörtest bei einem Mensch mit vollkommen funktionstüchtigem Gehör mehr eine individuelle Gesundheitsleistung ist, also eine Leistung, die man gegen Selbstzahlung durchführen lassen kann, als eine Vorsorgemaßnahme, wird darüber verhandelt, ob der Arzt für das Durchführen und Abstempeln dieser Maßnahme nicht auch eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Ärzte privat abrechnen darf. Ein klarer Vorteil des Bonusheftes ist, dass viele Leute ihre Prophylaxe und auch Schutzimpfungen, die aufgefrischt werden müssen, dann wesentlich besser im Auge behalten als ohne das Bonusheft. Ferner bringt das Führen eines Bonusheftes, was natürlich nicht verpflichtend ist, bares Geld. Denn jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf das Durchführen eines solchen Bonusprogrammes und sollte diesen aufgrund der dadurch erreichten Ersparnis auch nutzen.

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