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Betriebskrankenkasse

Eine Betriebskrankenkasse ist eine speziell eingerichtete Krankenkasse, die nur für die Beschäftigten eines bestimmten Betriebes zuständig ist. Die Betriebkrankenkasse wird in der Regel für größere Betriebe errichtet, die regelmäßig mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Dabei muss jedoch die Mehrheit der Mitarbeiter auch der Einrichtung einer solchen Betriebskrankenkasse zustimmen. Die Betriebskrankenkasse verwaltet sich selbst und gilt als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie werden zu den gesetzlichen Krankenkassen gezählt und auch die Beiträge entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse, wenngleich sich vor der Beitragsanpassung noch finanzielle Vorteile für die Versicherten aus einer Mitgliedschaft bei der BKK ergeben haben. Viele Versicherte wechseln daher heute in die private Krankenversicherung, sofern sie die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben und zu einem Wechsel berechtigt sind.

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