In einigen Fällen gibt es bei der privaten Krankenversicherung auch die Beitragsrückerstattung. Hierbei erhält der Versicherte einen Teil der bereits geleisteten Beiträge zurück. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Kosten für die Versicherungsleistungen geringer ausgefallen sind, als vorab angenommen. Die Beitragsrückerstattung kann somit generell erfolgen, wenn der Versicherte beispielsweise keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen und der Versicherung somit keine Kosten verursacht hat. Eine Beitragsrückerstattung kann aber auch erfolgen, wenn die Versicherung zwar Kosten infolge der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen hatte, dabei aber im Vorhinein zu vorsichtig kalkuliert und höhere Beiträge eingenommen hat oder sich aber im Nachhinein herausgestellt haben sollte, dass die Kosten für die Behandlung günstiger als erwartet ausgefallen sind, weil die Heilung beispielsweise gleich erfolgreich verlaufen ist. Viele private Versicherungsgesellschaften vereinbaren mit ihren Versicherungsnehmern bei Vertragsabschluss eine Beitragsrückerstattung für den Fall, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden.
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