Die Beihilfe wird nicht für die kompletten Kosten ersetzt, die für diverse Leistungen bei Krankheit-, Pflege, oder im Geburts- oder Todesfall anfallen. Die Beihilfesätze werden genau vorgegeben. Dabei gibt es je nach Fall Pauschalbeträge oder aber auch Prozentsätze, die auf die Kosten angewendet werden. Die Beihilfesätze werden generell vom Bund vorgegeben, jedoch gibt es in verschiedenen Bundesländern auch eigene Regelungen. Zudem richtet sich die Höhe der Beihilfe aber auch nach den Empfängern der Beihilfe, also, ob es sich um Beihilfeberechtigte handelt, deren Ehepartner oder etwa um deren Kinder oder Hinterbliebene. Außerdem richtet sich die Höhe der Beihilfesätze aber auch noch nach der jeweiligen Leistung, die in Anspruch genommen wurde. Für die allgemeinen Krankheitskosten, das heißt, die Finanzierung der Krankenversicherung, beträgt der Beihilfesatz je nach Bundesland zwischen fünfzig und achtzig Prozent des Beitrags, der für die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten wäre. Für einmalige Beihilfezahlungen gibt es gestaffelte Beihilfesätze.
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