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Beihilfeablösungsversicherung

Dienstgeber im öffentlichen Dienst sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern im Versicherungsfall eine Beihilfe in Form einer finanziellen Unterstützung zu den Kosten für Krankenleistungen zu leisten. Die Beihilfeablösungsversicherung richtet sich somit genau an diese Arbeitgeber. Die Arbeitgeber können eine Beihilfeablösungsversicherung abschließen und sich auf diese Weise bezüglich der Kosten der Beihilfe absichern. Die Zahlung der Beihilfe an den Arbeitnehmer erfolgt dann nicht mehr durch den Dienstgeber, sondern durch die Versicherung. Auf diese Weise werden nicht nur die Kosten, sondern auch der Verwaltungsaufwand reduziert. Die Beihilfeablösungsversicherung kann in unterschiedlichen Formen gestaltet werden, so dass eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Betriebes erfolgen kann.

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