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Beihilfe

Die Beihilfe steht Beamten, Soldaten, aber auch Berufsrichtern zu, jedoch auch deren Ehepartnern und Kindern, wenn diese nicht selbst sozial versichert sind. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die in Krankheitsfällen, Pflegefällen, bei Geburt und bei Todesfällen in Anspruch genommen werden kann. Die Beihilfe kann jeweils beim Dienstgeber eingefordert werden, der diese auf Vorlage entsprechender Belege liefert. Zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten können somit zurück erstattet werden. Von Fall zu Fall gibt es für die Höhe der Beihilfe prozentuelle Berechnungsmethoden oder auch Pauschalbeträge. Darüber hinaus kann sich die Höhe der Beihilfe auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Beihilfe kann nur auf beihilfefähige Leistungen angewendet werden.

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