Bei Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen spricht man von Behinderten. Behinderungen können auch Sinnesstörungen, Sprachstörungen oder seelische Beeinträchtigungen sein. Behinderte Personen sollen möglichst intensiv im Alltag integriert werden und die gesellschaftliche Benachteiligung von Behinderten ist nicht erlaubt. In der Regel sind Behinderte durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Der Zutritt zur privaten Krankenversicherung ist meist so erschwert, dass es kaum möglich ist mit einer Behinderung in eine solche aufgenommen zu werden. Die Beiträge für die private Krankenversicherung richten sich nach Lebensalter und Geschlecht, aber auch nach dem allgemeinen Gesundheitszustand. Bei Personen mit Behinderungen gehen die Versicherer von einem stark erhöhten Versicherungsrisiko und damit von einer finanziellen Last aus, die sich letztlich negativ auf die günstig kalkulierten Beiträge auswirken könnte, da Behinderte häufig wesentlich höhere Kosten verursachen als Personen ohne Beeinträchtigungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen mit Behinderungen häufig beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.
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