In der Pflege von Patienten eines Krankenhauses oder Bewohnern eines Pflegeheimes unterscheidet man die Behandlungspflege von der Grundpflege, obwohl die Übergänge teilweise fließend sind und eine Unterscheidung und Aufteilung in der Praxis nicht immer wirklich möglich ist. Die Behandlungspflege umfasst grundsätzlich sämtliche pflegerischen Maßnahmen, die medizinisches Grundwissen und eine entsprechende Ausbildung erfordern. Hierzu zählt das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden, die Versorgung von Wunden, das Verabreichen von Spritzen, aber auch die Kontrolle des Blutdrucks oder des Blutzuckers einer Person und zahlreiche weitere, medizinische Maßnahmen. Die Grundpflege hingegen erstreckt sich lediglich auf die Maßnahmen, die zur Körperhygiene eines Patienten notwendig sind wie waschen, Mundhygiene, ankleiden und auch das Betten machen oder beziehen. Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nur von ausgebildetem und examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden, während die Grundpflege von pflegerischen Hilfskräften durchgeführt werden darf. Häufig jedoch erfolgen die Maßnahmen der notwendigen Behandlungspflege während der Durchführung der Grundpflege, weil es sich im klinischen Alltag nicht anders regeln lässt.
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