Hinsichtlich der medizinischen Behandlungsmethoden unterscheidet man zunächst grob die Naturheilkunde, die vorwiegend von Heilpraktikern angeboten wird und die Behandlungsmethoden der Schulmedizin. Behandlungsmethoden sollen Krankheiten lindern und möglichst heilen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Behandlungsmethoden, die der Schulmedizin entsprechen und von Schulmedizinern verordnet werden. Grundsätzlich hat der Arzt hier die Auflage, die günstigste Behandlungsmethode zu wählen. Die private Krankenversicherung übernimmt, vorausgesetzt der Versicherte hat einen entsprechenden Tarif gewählt, auch die Kosten für naturheilkundliche Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, denn viele Behandlungsmethoden aus der Naturheilkunde sind heftig umstritten oder sind nicht in ihren positiven Erfolgen nachgewiesen. Welche Behandlungsmethoden übernommen werden, ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Krankenversicherungsvertrags genau festgelegt.
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