Der Beginn der Versicherung muss nicht zwingend identisch sein mit dem Beginn des Versicherungsschutzes. Es kann durchaus vorkommen, dass der Versicherungsbeginn bereits mehrere Wochen vor Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Zu Beginn der Versicherung ist die erste Prämie zu zahlen. Dass der Beginn des Versicherungsschutzes weiter in der Zukunft liegen kann kommt dann vor, wenn eine bestimmte Wartezeit vertraglich vereinbart wurde. In der Wartezeit ist geregelt, wie lange die Versicherung bereits bestehen muss und wie viele Beiträge der Versicherungsnehmer bereits geleistet haben muss, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das der Beginn der Versicherung nicht identisch ist mit dem Beginn des Versicherungsschutzes, kommt bei vielen Personen- und Sachversicherungen vor. Die Versicherungsunternehmen möchten sich über die Vereinbarung einer Wartezeit absichern, dass Versicherungsnehmer Verträge nur abschließen, um sofort Leistungen geltend machen zu können und ältere Schäden als neuen Schaden angeben.
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