Ein befundbezogener Festzuschuss für Zahnersatz ist der Festbetrag, den die Krankenkasse dem Patienten erstattet, wenn dieser Zahnersatz benötigt. Seit dem Jahr 2005 gibt es feste Zuschüsse für jeden Befund, den der Zahnarzt stellen muss. Ein befundbezogener Festzuschuss für Zahnersatz richtet sich von daher nicht mehr individuell nach der Problematik des Patienten, sondern nach geregelten Sätzen für Zuschüsse für verschiedene, mögliche Befunde. Der Patient erhält durch den Festzuschuss die Regelversorgung für Zahnersatz. Er hat das Recht, einen höherwertigen Zahnersatz zu wählen, den er jedoch dann dementsprechend privat finanzieren muss. Der Zuschuss bleibt trotzdem erhalten, ein höherer Zuschuss wird auf Grund der Wahl eines höherwertigeren Zahnersatzes nicht gewährt.
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