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Befreiung Versicherungspflicht

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer versicherungspflichtig, das bedeutet, er ist Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, eine private Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich. Allerdings können auch Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren in seinem Einkommen die Grenze des versicherungspflichtigen Einkommens erreicht, welches bei einem Jahreseinkommen von 50.850 Euro liegt, entfällt im vierten Kalenderjahr automatisch der Versicherungspflicht und darf sich privat krankenversichern. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird aber erst wirksam, wenn der Arbeitnehmer der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse schriftlich bestätigt, dass er in eine private Krankenversicherung wechseln möchte. Bevor die Befreiung von der Versicherungspflicht jedoch schriftlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung geklärt wird, sollte man sich bereits für eine private Krankenversicherung entschieden und einen Antrag gestellt haben und wer ganz sicher gehen möchte, sollte unbedingt die Aufnahmebestätigung der privaten Krankenversicherung abwarten.
(Stand der Zahlen 01/12)

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