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Beendigung Versicherungsverhältnis

Die Beendigung vom Versicherungsverhältnis erfolgt entweder durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft. Das Versicherungsverhältnis kann allerdings auch auf bestimmte Zeit bestehen, die vorher exakt festgelegt wird und zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch endet. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer jedoch frühzeitig über die Beendigung vom Versicherungsverhältnis schriftlich informiert, so dass er die Chance hat, den Vertrag zu verlängern, sofern er das wünscht. Kündigt der Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis, hat er die Kündigungsfrist einzuhalten. Die Versicherungsgesellschaft wird eine Beendigung vom Versicherungsverhältnis durch Kündigung des Vertrags nur dann durchsetzen, wenn ernsthafte Gründe vorliegen wie beispielsweise falsche Angaben des Versicherungsnehmers im Antrag auf Versicherung.

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