Unter Beendigung vom Versicherungsschutz ist zu verstehen, dass der Versicherungsschutz ab einem bestimmten Tag zu Ende geht. Grundsätzlich erfolgt eine Beendigung vom Versicherungsschutz dann, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung gekündigt hat. Wer als Freiberufler oder Selbstständiger privat versichert war und wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt, wird automatisch wieder gesetzlich versichert. Auch hier erfolgt eine Beendigung vom Versicherungsschutz. Versicherte, die zu einer anderen Gesellschaft wechseln möchten, sollten die Beendigung vom Versicherungsschutz und den Versicherungsbeginn bei der neuen Gesellschaft gut planen, damit eine lückenlose Weiterversicherung stattfindet. Eine Kündigung sollte man erst dann einreichen, wenn seitens des neuen Versicherungsunternehmens eine Aufnahmebestätigung vorliegt. Den Versicherungsbeginn mit der neuen Gesellschaft kann man so planen, dass ein nahtloser Übergang zwischen der Beendigung vom Versicherungsschutz und der neuen Krankenversicherung besteht. Die Kündigungsfristen für Versicherungsverträge sind im Versicherungsvertrag nachzulesen und müssen eingehalten werden.
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