Das Bearbeitungskennzeichen ist die Nummer, über die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die in der Abkürzung als BfA bekannt ist, die Versicherten eingeordnet werden. Die BfA hat ihren Sitz in Berlin. Mit Hilfe vom Bearbeitungskennzeichen wird klar definiert, nach welchen Leitlinien die Zuständigkeit beim Rentenversicherungsträger geregelt ist. Das Bearbeitungskennzeichen ist unter der Abkürzung BKZ auf sämtlichen Formularen und Anschreiben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vermerkt. Bei Schriftwechsel mit der BfA ist es für die Versicherten wichtig, das BKZ anzugeben, damit das Schreiben schnell dem Versicherten zugeordnet und so schnell wie möglich auf dessen Anliegen eingegangen werden kann. Die BfA ist nur für Rentenbeitragszahler zuständig. Angestellte sind durch die Pflichtversicherung versichert, die Beiträge werden automatisch mit vom Arbeitgeber überwiesen. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit privat vorzusorgen oder sich freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
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