Beamte zählen zu den berechtigten Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Nur auf eigenen Wunsch können sie eine gesetzliche Krankenversicherung bevorzugen und sich dort freiwillig versichern. Beamte auf Probe können an der Beamtenöffnungsaktion teilnehmen. Jeder Beamte gilt in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung als Beamter auf Probe. Die Gesellschaften, die an der Beamteneröffnungsaktion teilnehmen sind verpflichtet, dem Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung eine Krankenversicherung anzubieten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Beamte an einer Vorerkrankung leidet oder chronische Krankheiten vorliegen. Bei Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen bieten die Gesellschaften einen Tarif an mit einem Risikoaufschlag von maximal dreißig Prozent. Die Frist von sechs Monaten wird jedoch bei unterschiedlichen Gesellschaften verschieden definiert. Bei einigen Gesellschaften geht man davon aus, dass der Antrag auf Versicherung innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt wird. Bei anderen Gesellschaften erwartet man den Versicherungsbeginn bereits innerhalb dieser sechs Monate. Nach Ende der Frist für die Beamtenöffnungsaktion müssen Beamte mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen von fünfzig Prozent rechnen.
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