Der Personenkreis, der berechtigt ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Versicherungspflichtige, die in ihrem Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter hingegen dürfen sich privat versichern. Von den Versicherungsgesellschaften wurde extra für Beamte ein spezielles Versicherungskonzept ausgearbeitet, das in der Beitragshöhe auf der Grundlage des Zuschusses zu den Krankheitskosten basiert, den der Beamte vom Dienstherren erhält. Auf diese Weise muss nur noch ein geringer Eigenanteil für die private Krankenversicherung aufgebracht werden, während in der gesetzlichen Krankenversicherung noch einmal der gleiche Betrag in der Höhe des gewährten Zuschusses fällig werden würde. Auch Beamtenanwärter sind bereits berechtigt zum Abschluss der privaten Krankenversicherung. In der Regel befinden sie sich noch in recht jungem Alter und können daher zu besonders günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung einsteigen.
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