Unabhängig von Gehalt und Karrierestufe zählen Beamte zu den berechtigten Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Der hierfür zu leistende Beitrag errechnet sich aus dem Alter des Versicherten, seines Geschlechts und seinem Gesundheitszustand. Beamte können zwischen mehreren Tarifmodellen wählen, ob sie nur den günstigen Basistarif wünschen, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht oder einem höheren Tarif, der eine optimale Absicherung der Gesundheit garantiert. Beamte erhalten einen Zuschlag für ihre Krankenversicherung vom Dienstherren. Dieser Zuschlag beträgt fünfzig bis achtzig Prozent des Beitrags, der für die gesetzliche Krankenversicherung aufzubringen wäre, die sich in ihrer Beitragshöhe nach dem Einkommen richtet. Wie hoch der Zuschlag ist, hängt vom Bundesland ab. Die Höhe der Zuschläge ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig können Beamte über den Zuschlag ihre gesamten Krankheitskosten abdecken oder haben nur einen geringfügigen Eigenanteil zu tragen. Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung grundsätzlich die bessere Alternative für Beamte.
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