In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge festgeschrieben. Sie richten sich nach dem Einkommen und betragen 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, die eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, dürfen mit einem Beitrag von etwa 520 Euro rechnen. Hierfür erhalten sie vom Dienstherren einen Zuschuss in Höhe von fünfzig bis achtzig Prozent des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden dann zuzüglich des fälligen Eigenanteils der Krankenversicherung vom Beamten selbst an die Krankenversicherung überwiesen. In der privaten Krankenversicherung wird der Zuschuss zu den Krankheitskosten als Grundlage genommen für die Beitragshöhe. Der Beamte übernimmt nur den Differenzbetrag, der sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Zuschusses ergibt und dieser liegt häufig wesentlich unterhalb des Eigenanteils, der für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müsste. Die Beamte Belichtungstabellen führen exakt jede Position auf, die zum Sold des Beamten gehört. In der Regel beinhalten die Beamte Belichtungstabellen das Grundgehalt, die Zuschüsse zum Grundgehalt, Auslandsbezüge, die Zuschüsse für die Krankenversicherung, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen des Dienstherren und die vermögenswirksamen Leistungen.
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