Der Basistarif wurde vor einiger Zeit von sämtlichen privaten Versicherungsgesellschaften auf Forderung durch den Gesetzgeber eingeführt. Er entspricht in seinem Leistungskatalog dem der gesetzlichen Krankenversicherung, sichert also die grundsätzliche Versorgung in den Basisleistungen innerhalb der medizinischen Versorgung ab. Der Basistarif entspricht jedoch in der Höhe der Beiträge in der Regel nur einem Bruchteil der Prämie, die für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden müsste, denn die Prämie für den Basistarif errechnet sich aus dem Lebensalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Hier gilt, je jünger der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die private Krankenversicherung ist, umso niedriger sind die Beiträge dauerhaft. Den günstigen Basistarif wählen häufig Selbstständige, die sich noch im Aufbau befinden als Einstiegstarif in die private Krankenversicherung, um günstig ihre Krankheitskosten zu decken. Der Basistarif kann jederzeit erweitert werden oder durch einen Wechsel in einen höheren Tarif aufgestockt werden.
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