Vom Basispflegesatz ist dann die Rede, wenn ein Krankenhaus oder eine pflegerische Einrichtung für einen stationären Aufenthalt des Patienten die Abrechnung mit der Krankenkasse erstellt. Jede stationäre Einrichtung hat einen Basispflegesatz festgelegt, der für einen Aufenthalt von 24 Stunden die Kosten für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung des Patienten enthält. Eine Klinik unterhält jedoch immer mehrere, unterschiedliche Abteilungen, auf welchen auch unterschiedlicher Pflege- und Betreuungsaufwand für die Patienten anfällt. Auf der Intensivstation beispielsweise werden Patienten rund um die Uhr überwacht und die pflegerischen Leistungen, die erbracht werden müssen, sind sehr hoch. Hier gilt ein festgelegter Abteilungspflegesatz für den Aufenthalt von 24 Stunden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die das Krankenhaus der Krankenversicherung in Rechnung stellt, errechnen sich aus dem Basispflegesatz, der für die tatsächlich stationär verbrachten Tage berechnet werden darf. Bei Aufenthalt in einer speziellen Abteilung wird die Differenz zum Abteilungspflegesatz hinzugerechnet. Ist der Patient privat versichert und hat er Anspruch auf Wahlleistungen, wie zum Beispiel Genesung im Einzelzimmer und Behandlung durch den Chefarzt, so errechnen sich die Gesamtkosten aus dem Basispflegesatz der Klinik, dem Abteilungspflegesatz und den zusätzlich in Anspruch genommen Kosten für die Wahlleistungen.
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