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Auszubildende

Auszubildende, die über ihre Eltern oder ein Elternteil bis zum Beginn der Ausbildung privat krankenversichert waren, scheiden aus der privaten Krankenversicherung aus sobald die Versicherungspflicht eintritt. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Ausbildung. Eine Rückkehr in die private Krankenversicherung ist zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Während der Dauer der Ausbildung verbleibt der Auszubildende jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist meist äußerst gering. Auszubildende erhalten noch kein volles Gehalt, sondern lediglich ein Ausbildungsentgelt. Macht der Auszubildende sich nach der absolvierten Ausbildung selbstständig, fällt er automatisch unter den Personenkreis derer, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen.

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