Ausschlüsse aus der privaten Krankenversicherung kommen nur recht selten vor und beruhen in der Regel auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich sehr bemüht um eine gute Zusammenarbeit mit den Versicherungsnehmern. Unter Fehlverhalten wären diverse Vorkommnisse einzustufen, die Ausschlüsse mit sich ziehen könnten. Zahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht, kann ein Ausschluss erfolgen, da hier ein wichtiger Bestandteil des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers nicht eingehalten wird. Hat der Versicherungsnehmer im Antrag auf Versicherung falsche Angaben gemacht oder absichtlich wichtige Vorerkrankungen verschwiegen, die sich auf die Höhe des Beitrags auswirken könnten, können Ausschlüsse erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrags, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder Vorerkrankungen als auch chronische Erkrankungen verschwiegen wurden, sofern diese zum Zeitpunkt des Antrags bereits bekannt waren.
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