Als Arbeitsunfal gilt jede Art von Unfall, die innerhalb der Betriebsstätte geschieht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit nur in den Finger schneidet und sich dabei eine vergleichsweise harmlose Verwundung zuzieht oder ob er einen größeren Unfall erleidet, der möglicherweise Folgen hat. Jede Art von Arbeitsunfall muss sofort ärztlich behandelt werden, auch die kleine Schnittwunde in den Finger, da sich auch hieraus möglicherweise Komplikationen ergeben könnten, beispielsweise in Form einer Infektion. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in der Haftung, wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet. Aus diesem Grund muss jede Form von Arbeitsunfall streng dokumentiert werden und ärztlich überwacht werden. Falls aus einem Arbeitsunfall Anspruch auf Schadensersatz entsteht, müssen die Umstände genau nachvollziehbar sein. Der Arbeitnehmer ist auch auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Rückweg von der Arbeit nach Hause durch den Arbeitgeber versichert, allerdings muss er sich auf dem direkten Weg befinden und darf keine privaten Umwege unternehmen. Arbeitgeber sichern diese Risiken wie beispielsweise den Arbeitsweg oder den Arbeitsunfall eines Mitarbeiters über die zuständige Berufsgenossenschaft ab.
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