Als Arbeitnehmer gilt jede Person, die in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt ist. Auch Beamte und Beamtenanwärter sind streng genommen Arbeitnehmer, jedoch dürfen sie eine private Krankenversicherung abschließen und sind nicht versicherungspflichtig. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer jedoch sind Pflichtmitglieder in den gesetzlichen Krankenkassen. Sofern sie in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erreichen, sind sie zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung berechtigt. Es genügt hierfür ein formloser Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssen, ist grundsätzlich zum Abschluss von privaten Zusatzversicherungen geraten um ihre Gesundheit optimal abzusichern. Die private Krankenversicherung bietet für gesetzlich Versicherte besonders günstige Tarife im Bereich Krankenzusatzversicherung.
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