Arbeitnehmer dürfen, sofern sie in ihrem Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Der Arbeitgeber muss auch von der privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags übernehmen, jedoch höchstens den Arbeitgeberanteil der für den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre. Um diesen Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten, muss der Versicherte eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Die Arbeitgeberbescheinigung stellt die Versicherungsgesellschaft aus. Für den Arbeitgeber ist sie die Bestätigung über den Abschluss der privaten Krankenversicherung. In der Arbeitgeberbescheinigung muss bestätigt werden, dass der Versicherungsschutz sämtliche Leistungen beinhaltet, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
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