Der Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung genießt zahlreiche Vorteile wie beispielsweise äußerst niedrige, monatliche Beiträge und ein umfangreiches Leistungsspektrum, welches weit über dem Niveau des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Jedoch ergeben sich auch für den Versicherungsnehmer Pflichten aus dem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung. Die Anzeigepflicht sollte jeder Versicherungsnehmer sehr ernst nehmen. Bereits bei Abschluss des Vertrags wird nach Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen gefragt. Wer hier nicht ehrlich ist, verstößt gegen die Anzeigepflicht und riskiert eine nachträgliche Kündigung des Vertrags seitens der Versicherungsgesellschaft. Die Anzeigepflicht besteht aber während des gesamten Vertragsverhältnisses. Sobald sich seitens des Versicherungsnehmers etwas verändert durch Krankheit, Unfall oder Umzug, aber auch Änderungen im Familienstand, muss die Veränderung umgehend der Versicherung mitgeteilt werden. Im anderen Fall verstößt der Versicherungsnehmer auch hier gegen die Anzeigepflicht.
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