Anwälte erfüllen als Freiberufler vollends die Kriterien um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn sie sich direkt nach ihrem Studium mit einer eigenen Kanzlei niederlassen, befinden sie sich noch in einem relativ jungen Alter und in diesen Fällen ist es angeraten, sofort eine private Krankenversicherung abzuschließen statt Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Die Beiträge für die private Krankenversicherung errechnen sich nach dem Lebensalter und dem Geschlecht. Je jünger der Antragsteller ist, umso niedriger ist der Beitrag. Direkt nach dem Staatsexamen sind Anwälte durchschnittlich zwischen 28 und 30 Jahren alt und haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu besonders günstigen Konditionen abzuschließen. Die Beiträge bleiben dauerhaft niedrig. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen günstigen Einstiegstarif zu wählen, empfohlen ist an dieser Stelle jedoch, sich gleich für einen höheren Tarif zu entscheiden um sich dauerhaft die besonders guten Leistungen zu günstigen Konditionen zu sichern.
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